Einzelprogramm – das Ambulantes Einzelprogramm zum kontrollierten Trinken (EkT)
Gesundheitsförderung nach § 20 Abs.1 SGB V
Das "Ambulante Einzelprogramm zum kontrollierten Trinken (EkT)" eignet sich besonders für Betroffene,
- die eine (intensivere) Einzelbetreuung wünschen
- die nicht an einer Gruppe teilnehmen möchten oder können
- die möglichst schnell mit einem kT-Programm beginnen möchten.
Im Rahmen des EkT werden in 10 strukturierten 50-Minuten-Modulen individuell angepasste Hilfen
für eine Reduktion des Alkoholkonsums vermittelt.
Ein Informationsprospekt zum kT können Sie hier ausdrucken.
Inhalt dieses Links
Erprobtes Konzept
Das "Ambulante Einzelprogramm zum kontrollierten Trinken" wurde 2003 entwickelt. Das EkT verbindet
diejenigen Programmelemente, die sich nach internationalem Kenntnisstand als besonders motivations-
und veränderungsförderlich erwiesen haben.
Seit 2003 wird das EkT in vielen Städten in Deutschland, der Schweiz und Österreich angeboten.
KT-TrainerInnen arbeiten in Suchtberatungsstellen, in freien Praxen und in der betrieblichen Suchtarbeit.
Die EkT-TrainerInnen haben sich in einer entsprechenden Fortbildung bei Prof. Dr. Körkel und der GK Quest
Akademie qualifiziert. Im kT-Netzwerk erhalten die TrainerInnen umfassende Unterstützung und Angebote zur
Weiterqualifizierung. So werden der hohe Qualitätsstandard und die Nachhaltigkeit des Programms gewährleistet.
Die Inhalte der 10 Einzelstunden
1. Stunde: |
Gute Startbedingungen |
2. Stunde: |
Gründe für eine Veränderung |
3. Stunde: |
Bilanz ziehen |
4. Stunde: |
Ziele festlegen |
5. Stunde: |
Risikosituationen erkennen |
6. Stunde: |
Strategien zur Trinkkontrolle |
7. Stunde: |
Umgang mit Ausrutschern |
8. Stunde: |
"Nein - sagen" |
9. Stunde: |
Umgang mit Belastungen |
10. Stunde: |
Auf Kurs bleiben |
Die TeilnehmerInnen erhalten umfangreiche Arbeits- und Informationsblätter, die der Vor- und
der Nachbereitung der einzelnen Stunden dienen. Der EkT-Therapeut / die EkT-Therapeutin wird
die einzelnen Inhalte auf die individuelle Situation der KlientInnen anpassen.
Diagnostik
Den 10 Einzelsitzungen vorgeschaltet ist eine Diagnostik-Phase. Hier wird abgeklärt, ob eine
Teilnahme möglich und sinnvoll ist. In Form von Fragebögen, Arztberichten und einem persönlichen
Gespräch werden mögliche Risiken ausgeschlossen. Sollte eine Teilnahme am EkT aus wichtigen Gründen
nicht möglich sein, erhalten Sie in jedem Fall eine Empfehlung für ein anderes Hilfsangebot.
EkT-TrainerInnen in Ihrer Region
Sie erhalten hier, nach Ländern und Postleitzahlen geordnet, eine Übersicht aller EkT-TrainerInnen.
Wenn Sie auf einen Namen klicken, finden Sie die komplette Adresse sowie, falls vorhanden, Hinweise
auf weitere kT-Angebote. Die kT-TrainerInnen geben Ihnen auf Anfrage gern weitere Informationen. Die
Zahl der ausgebildeten TrainerInnen steigt stetig, so dass es sich lohnt, immer wieder reinzuschauen,
wenn Sie niemand gefunden haben.
> EkT-TrainerInnen in Ihrer Region
Krankenkassen können unterstützen
Grundsätzlich ist eine Förderung der Programme zum kontrollierten Trinken der GK Quest Akademie
durch jede Krankenkasse als Leistung der Primärprävention nach § 20 SGB V möglich. Versicherte
können einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse zu den Kosten der Programme erhalten. Die Krankenkasse
vor Ort trifft im Einzelfall die Entscheidung, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss gezahlt wird.
Deshalb sollte vor Teilnahme an einem Programm zum kontrollierten Trinken der Kostenzuschuss bei
der zuständigen Krankenkasse erfragt werden.
Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) sowie die Bundesknappschaft empfehlen und
bezuschussen grundsätzlich das ambulante Gruppenprogramm und das 10-Schritte-Programm als
Prävention gemäß § 20 SGB V.